BAFA Förderung für Beratungsleistungen
Dieser Text stammt weitestgehend aus den Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-Hows der Bafa. Ich arbeite seit einigen Jahren mit dieser Förderung. Zu Fragen und Beratungsterminen, einfach meine Webseite besuchen: www.janholzhauer.com oder mir eine Email schreiben: bafa@janholzhauer.com.
Kurze Zusammenfassung: Was ist der Vorteil?Als junges Unternehmen, Gründerin kann man sich die Beratung im Wert von 4000 Euro fördern lassen. Die Förderhöhe beträgt dabei je nach Bundesland bis zu 80 %. (Neue Bundesländer) Unternehmen und FreiberuflerInnen bekommen alten Bundesländern in der Regel 50% erstattet. → 💶 bis zu 3200 EURO Zuschuss!
Bestandsunternehmen bekommen einen Betrag von 3000 Euro von 80% - 50% gefördert. → 💶 bis zu 2400 EURO Zuschuss!
Wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten ist, wird ein Beratungsgespräch pauschal bis zu 90% des Betrags von 3000 Euro gefördert. → 💶 bis zu 2700 EURO Zuschuss!
Für junge Selbständige, bestehende oder in Schwierigkeiten befindliche Unternehmer*Innen.
Das neue Förderprogramm fasst die bisherigen Programme zusammen:
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm läuft – gemäß Rahmenrichtlinie vom 28.12.2015 – bis zum 31.12.2020.
Gefördert werden Zielgruppen (KMU):Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle BeratungenUm strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die geführt werden:_von Frauen_von Migrant_innen_von Unternehmern_innen mit anerkannter Behinderung… und/oder:_zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter_innen mit Migrationshintergrund_zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter_innen mit Behinderung_zur Fachkräftegewinnung und -sicherung_zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf_zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit_zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen
Unternehmens-SicherungsberatungUnternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Zeitlicher Rahmen und AusschöpfungBestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
BeraterzulassungBeraten dürfen selbständige Berater_innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (>50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüberhinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin/der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Ich bin beim BAFA als Berater registriert. Meine BAFA-ID lautet: 146893 (Mandali UG)
BeratungszuschussDie Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
💶 Bemessungsgrundlage
4.000 Euro
📊 Fördersatz und maximaler Zuschuss
80 % – 3.200 Euro
60 % – 2.400 Euro
50 % – 2.000 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
💶 Bemessungsgrundlage
3.000 Euro
📊 Fördersatz und maximaler Zuschuss
80 % – 2.400 Euro
60 % – 1.800 Euro
50 % – 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten
💶 Bemessungsgrundlage
3.000 Euro
📊 Fördersatz und maximaler Zuschuss
90 % – 2700 Euro
Fördersatz nach Regionen:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
60 % Region Lüneburg
50 % sonstige Bundesländer/Regionen
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Antragstellung
Diese erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen* prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Durchführung und Abrechnung
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
Leitstellen
Mehr zum Online-Antrag des BAFA: bafa.de
»De-minimis«-Beihilfen sind Zuwendungen, die gewährt werden und an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft sind.
Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen, welches eine solche Zuwendung nicht erhält, bedeuten. Diese Zuwendungen können unter anderem in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden.
Da eine Beihilfe nur einem oder einigen Marktteilnehmern zugutekommt, kann sie den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempfängern und ihren Konkurrenten verzerren. Eine solche Wettbewerbsverzerrung widerspricht jedoch dem Prinzip der freien Marktwirtschaft. Daher wird untersucht, ob die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung akzeptiert werden kann, da die durch die Beihilfe bewirkte Verbesserung der Wirtschaftskraft die Nachteile aus der Verzerrung des Wettbewerbs aufwiegt (Notifizierungsverfahren). Sofern dies der Fall ist, wird die Beihilfe als Einzelmaßnahme für ein spezielles Unternehmen oder als Fördermaßnahme für einen bestimmten Adressatenkreis genehmigt.
Manche Beihilfen sind so gering, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht spürbar sind. Sie müssen daher nicht durch die Europäische Kommission genehmigt werden, sondern können ohne deren Einschaltung gewährt werden. Allerdings hat die EU-Kommission das Recht, die Durchführung dieser Maßnahme zu kontrollieren.
Damit die als »De-minimis«-Beihilfen bezeichneten Subventionen nicht dadurch, dass ein Unternehmen mehrere Subventionen dieser Art sammelt, doch noch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, ist der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen »De-minimis«-Beihilfen auf 200.000 Euro (fürUnternehmen des Straßentransportsektors auf 100.000 Euro) innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt.
In einer Anlage zum Zuwendungsbescheid für eine »De-minimis«-Beihilfe wird dem Beihilfeempfänger unter anderem mitgeteilt, wie hoch der auf die Beihilfe entfallende Subventionswert ist. Diese Anlage muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer eventuellen Anfrage z. B. der Europäischen Kommission, die möglicherweise ihr Kontrollrecht ausüben wird, kurzfristig vorgelegt werden kann. Erfolgt die Vorlage nicht, muss der erhaltene Subventionswert zurückgezahlt werden.
Mehr auf der Website des BAFA.
KMU steht für »Kleine und mittlere Unternehmen«, die zwischen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen unterschieden werden (eigentlich müsste es »KKMU« heißen – die European Commission kategorisiert nach »Micro, Small and Medium-sized«).
Für diese gelten folgende Abgrenzungen:
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antragstellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig, Auszubildende nicht berücksichtigt.
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen sind bestimmte öffentliche Anteilseigner.
Mehr auf der Website der European Commission.
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